Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Imkerei Bonner - Bee-Best Impressum, die von Privatkunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Vertragsabschluss

Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.

Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versandkosten informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts Widerrufsrecht entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.

Zahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels

            - Amazon Pay

            - Apple Pay

            - Google Pay

            - Kreditkarte

            - Vorkasse

            - Bezahlung bei Abholung

            - Giropay

            - Paydirekt

            - PayPal

            - Skrill

Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Imkerei Bonner - Bee-Best berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Imkerei Bonner - Bee-Best ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Imkerei Bonner - Bee-Best berechtigt, diesen geltend zu machen.

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von

            - Deutschland
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Imkerei Bonner - Bee-Best ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Imkerei Bonner - Bee-Best unverzüglich erstattet.

(3) Imkerei Bonner - Bee-Best kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Imkerei Bonner - Bee-Best unverzüglich erstattet.

(4) Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. Imkerei Bonner - Bee-Best weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird. 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Imkerei Bonner - Bee-Best. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Imkerei Bonner - Bee-Best nach Wahl des Kunden auf Kosten von Imkerei Bonner - Bee-Best durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a)  bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b)  bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Imkerei Bonner - Bee-Best leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Imkerei Bonner - Bee-Best, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Imkerei Bonner - Bee-Best unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Imkerei Bonner - Bee-Best ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Imkerei Bonner - Bee-Best nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Imkerei Bonner - Bee-Best ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Imkerei Bonner - Bee-Best den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a)  wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,

b)  wenn Imkerei Bonner - Bee-Best die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Imkerei Bonner - Bee-Best eingetreten wäre,

c)  wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Imkerei Bonner - Bee-Best endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Imkerei Bonner - Bee-Best nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Imkerei Bonner - Bee-Best nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von Imkerei Bonner - Bee-Best bleibt eine Haftung von Imkerei Bonner - Bee-Best bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Imkerei Bonner - Bee-Best dar.

(3) Imkerei Bonner - Bee-Best ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Imkerei Bonner - Bee-Best für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Imkerei Bonner - Bee-Best abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Sitz des Betreibers des Online-Shops].

Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Ergänzung zum mieten von Bienenstöcken

  1. Allgemeines
    • Bienen können trotz Maßnahmen schwärmen. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter umgehend zu informieren, wenn er einen Schwarm sichtet.
    • Der Mieter wird umfassend eingewiesen über das Bienenverhalten, den Umgang mit dem Bienenstock, Krankheiten
    • Der Mieter verpflichtet sich nach Einweisung, den Vermieter bei auffälligem Verhalten der Bienen zu informieren, z.B. Kämpfen am Flugloch, Kotspritzer an der Beute, außergewöhnlich hohe Anzahl an toten Bienen am Boden oder in naher Umgebung des Bienenstocks
    • Der Bienenstock ist selbständig vom Mieter von Bewuchs, hohem Gras, Bäumen freizuhalten
    • Der Vermieter besucht die Bienenstöcke von 1. April bis 1. Oktober alle zwei bis sechs Wochen, von 1. November bis März alle vier bis acht Wochen. Er kümmert sich um das wohlergehen, die Gesundheit und alles was ein Bienenstock benötigt.
    • Umfang der zu erbringend Leistungen sind dem Vertrag zu entnehmen
    • Der Bienenstock wird auf einem vereinbarten Standort aufgestellt. Der Bienenstock darf vom Mieter nicht ohne Zustimmung des Vermieters umgestellt werden, auch nicht vorübergehend. Das umstellen des Bienenstock kostet 50€ in bar und ist nur von April bis Oktober mit Zustimmung des Vermieters möglich
    • Das Werbeschild wird durch den Vermieter angebracht
    • Ein Termin für die Bienenshow muss mindestens drei Wochen vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden und kann mit einer Durchsicht zusammen gelegt werden. Die Dauer der Show beträgt 45 Minuten
    • Bilder und Videos werden innerhalb von 14 Tagen dem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter erhält eine Email mit Link um die Daten Herunterladen zu können
    • Der Mieter darf ein Sticker oder eigenes Etikett auf die Honiggläser, Wabenhonig aufbringen. Das Etikett des Vermieters darf dabei nicht überklebt werden. Es müssen alle Informationen sichtbar bleiben
    • Der Vermieter behält sich das Recht vor die Bestellung abzubrechen wenn kein geeigneter Aufstellort bei dem Mieter gefunden werden kann. Der Mietpreis der vorab getätigt wurde, wird erstattet. Folgende Vorrausetzungen muss dafür erfüllt sein:
      • Gutes Tracht Angebot
      • Gute Wasserversorgung
      • Standort muss Halbschattig sein
      • Gesichert vor unbefugtem Zugang
      • Ort darf nicht Überschwemmungsgefährdet sein
      • Muss mit dem Auto gut erreichbar sein
  1. Haftung und Sicherheit:
    • Ausschluss von jeglicher Haftung durch entstehenden Schaden der Bienen oder des Bienenstocks
    • Der Mieter verpflichtet sich alles zu tun, um die Sicherheit der Bienenstöcke zu gewährleisten, bei Fahrlässigkeit haftet er für den Gesamten entstanden Schaden
    • Das Bienenvolk darf nicht eigenständig mit Fremdhonig, Zucker in jeglicher Form gefüttert werden
    • Das Bienenvolk ist Versichert. Tritt ein Versicherungsfall ein wird ein Ersatz Bienenstock gestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor außerordentlich den Vertrag zu Kündigen
  1. Vertragsbedingungen:
  1. 24 Monate Vertragsbindung mit einer 2-Monatigen Kündigungsfrist, der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate wenn er nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wird.
  2. Eine Kündigung kann nur vom 1. April bis zum 1. Oktober ausgesprochen werden, eine Kündigung kann nur erfolgen wenn das Bienenvolk nicht in einem Sperrbezirk steht.
  3. Der Vertrag kann mit einer Frist von 8 Wochen von dem Vermieter jeder Zeit gekündigt werden
  4. Der Mieter hat zwecks Kontrolle, Verbringung der Bienenstöcke dem Vermieter zu jeder Zeit Zugang zu gewährleisten
  5. Der Vermieter behält sich vor, den Vertrag jederzeit ändern zu können, einschließlich Preisanpassungen
  6. Stirbt ein Volk, läuft der Vertrag weiter, der Mieter bekommt schnellstmöglich einen Ersatz. Stirbt das Bienenvolk nach dem 1. Oktober, kann frühstens am 1. April ein Ersatz gestellt werden.
  7. Der Bienenstock inkl. Bienen sowie alle enthaltenen Bienenprodukte (Honig, Wachs, Propolis, Pollen) sind Eigentum des Vermieters
  8. Die Bienenprodukte gehen nach Übergabe durch den Vermieter in den Eigentum des Mieters
  9. Honig/Wabenhonig-Ernte, Bienenprodukte:
  • Es besteht kein Anspruch auf Honig/Wabenhonig, da die Ernte von der Tracht, Wetter und Bienenvolk abhängig sind.
  • Der Mieter kann nach Absprache mit dem Vermieter selbst entscheiden ob Wabenhonig, Honig im Eimer/Glas (205g/500g) produziert werden soll.
  • Bienenprodukte unterliegen der Lebensmittel und Honigverordnung, nach Übergabe ist der Mieter für Haftung und Lagerung selbst Verantwortlich
  • Honig kann von Ende Mai bis Ende August gewonnen werden. Geschleudert wird der Honig in den Räumen des Vermieters. Der Mieter kann entscheiden wie der Honig abgefüllt wird dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
    • 250g Glas
    • 500g Glas
    • Hobbock
  • Wabenhonig wird in einer geeigneten Verpackung verpackt
  1. Zahlungsmodalitäten:
    • Die Beträge können monatlich oder jährlich bezahlt werden
    • Die Bezahlung erfolgt per Überweisung
    • Die Beiträge sind zum 1. des Monats zu bezahlen, die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Bei Überfälligkeit der Miete von sechs Wochen wird eine Mahngebühr von 4,50€ erhoben
  2. Datenschutz
    • Alle erfassten Daten werden zum zweck der Vertragserfüllung gespeichert
    • Die Daten werden zur Erfüllung für die Dauer gesetzlicher fristen aufbewahrt
    • Der Mieter ist damit einverstanden Emails/Newsletter (insgesamt max. 20 Stück) auf der angegebenen Email Adresse zu empfangen. Der Widerruf zum Empfang der Emails kann jederzeit schriftlich per Email erfolgen
    • Kontaktdaten des Mieters werden an die zuständige Veterinärbehörde weitergeleitet.
sun
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