Kategorie: Miete deinen Bienenstock / Rent your Hive - Häufige Fragen

Eine Kündigung kann nur vom 1. April bis zum 1. Oktober ausgesprochen werden. Eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn das Bienenvolk nicht in einem Sperrbezirk steht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Abholung des Bienenvolks erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung.

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